Unternehmensbewertung


  • Kauf-/Verkauf
  • Fusionen
  • Kapitalzuführungen
  • MBO/LBO
  • Sacheinlagen
  • Ein-/Austritt von Gesellschaftern
  • Abfindungen / Abfindungsklauseln
  • Erbauseinandersetzungen / Erbteilung
  • Abfindungsfälle im Familienrecht
  • Steuerliche Anlässe
    • Umwandlungen
    • Schenkungen
  • Squeeze out
  • Abschluss von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen
  • Eingliederungen
  • Bewertungen als gerichtlicher Sachverständiger
  • Bewertungen aufgrund von Kapitalanlagen
  • Bewertungen für steuerliche Zwecke
  • Bewertungen von Beteiligungen
  • Impairment Test Services
  • Purchase Price Allocation Services

Unternehmensbewertungen für steuerliche Zwecke haben in den vergangen Jahren stark zugenommen. Das Ertragswertverfahren des IDW S 1 wird von den Finanzbehörden als alternative Wertermittlungsmethode im Vergleich zu dem vereinfachten Ertragswertverfahren der §§ 199 ff. BewG anerkannt. Die Finanzbehörden haben in den vergangen Jahren durch die Ausbildung der „Fachprüfer für Unternehmensbewertung“ stark aufgerüstet und weisen nach meiner Erfahrung Bewertungsgutachten, die nicht vollumfänglich dem IDW S 1 entsprechen, zurück.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung liefere ich Ihnen für den individuellen Anlass passende Bewertungsgutachten gemäß IDW S 1 für steuerliche Zwecke.

Über besonders umfangreiche Erfahrungen verfüge ich in dem Gebiet Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hier ist der IDW Praxishinweises 1/2014 zu beachten, nach dem die Besonderheiten der Inhaberprägung von KMU im Rahmen des sog. „Abschmelzungsmodells“ abzubilden sind.

Im Rahmen unserer Tätigkeit führen wir Unternehmensbewertungen durch und stellen die Ergebnisse zusammenfassend und nachvollziehbar in Form von Gutachten, Wertindikationen oder Ergebnispräsentationen dar.

Dabei werden wir als neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter tätig oder Sie als Ihr Berater vertreten. Je nach Funktion ermitteln wir objektivierte Unternehmenswerte, Schiedswerte oder aus Ihrer Sicht relevante Grenzpreise und Entscheidungswerte.

Wir haben umfangreiche Erfahrungen bei gesellschaftsrechtlich sowie steuerlich motivierten Bewertungen, Umstrukturierungen und Funktionsverlagerungen.

Funktion und Bewertungsanlass bestimmen unmittelbar die Tiefe der Analysen sowie die anzuwendenden Bewertungsverfahren (DCF-, Ertragswert- und Multiplikatorverfahren). Wir legen Wert darauf, den jeweils angemessenen Auftragsinhalt gemeinsam mit Ihnen festzulegen.

Bei sämtlichen Bewertungsanlässen werden wir auch als (gerichtlich bestellter) Prüfer oder sachverständiger Gutachter (vor Gericht) tätig.