Für Gerichte


Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung bin ich in Minden (IHK-Bezirk Ostwestfalen) und mit einer Niederlassung in Hannover (IHK-Bezirk Hannover) tätig.

Regelmäßig werde ich von Gerichten (Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Finanzgerichten) als Sachverständiger bestellt.

Der Palette der Aufträge umfasst sämtliche Zweifelsfragen aus dem Fachgebiet Betriebswirtschaft:

    1. Unternehmensbewertung:

      1. Gesellschaftsvertragliche Auseinandersetzungen, Schiedsgutachten
      2. Familienrechtliche Auseinandersetzungen (Zugewinn, Erbrecht)
      3. Bewertung für steuerliche Zwecke
      4. Bewertungen aufgrund aktienrechtlicher Regelungen
    2. Insolvenzrechtliche Fragestellungen:

      1. Wir prüfen, zu welchem Zeitpunkt Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung vorlagen (IDW S 11-Gutachten).
      2. Wir prüfen, zu welchem Zeitpunkt die verantwortlichen Personen vom Eintritt der Insolvenzreife Kenntnis haben
      3. Wir prüfen, zu welchem Zeitpunkt drohende Zahlungsunfähigkeit vorlag.
      4. Wir prüfen, ob die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung eingehalten wurden.
      5. Wir prüfen, zu welchem Zeitpunkt keine positive Fortführungs- bzw. Fortbestehensprognose für das Unternehmen mehr bestand (IDW S 6-Gutachten).
      6. Wir prüfen, ob Gesellschaftsvermögen beiseite geschafft oder verschleudert wurde.
      7. Wir prüfen, ob es nach Eintritt der Insolvenzreife zu Gläubigerbegünstigungen gekommen war.
    3. Verdienstausfall und Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn:

      1. Wir berechnen den entstandenen Verdienstausfallschaden sowohl im privaten als auch im unternehmerisch selbständigen Bereich.
      2. Wir berechnen den Betriebsunterbrechungsschaden bei Unternehmen.
      3. Wir prüfen die Angemessenheit von Geschäftsführer- und Vorstandsvergütungen
      4. Wir erstellen Gutachten zu Fragen der wirtschaftlichen Vermögensverwaltung, z.B. in Betreuungsverfahren.
      5. Wir prüfen Zinsabrechnungen und Vorfälligkeitsentschädigungen.
      6. Wir erstellen Gutachten zu Fragen des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens und Vermögens.
    4. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung / Betrugs- und Untreuehandlungen:

      1. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Bilanzmanipulationen vorliegen.
      2. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Unterschlagungen, Vermögensverschiebungen oder Vermögensverschleierungen vorliegen.
      3. Wir prüfen, ob Kapitalanlagebetrug oder Kreditbetrug vorliegen und begutachten dubiose Finanzinstrumente.
      4. Wir prüfen die Verwendung von Subventionen und Korruptionsvorwürfe.